Objektsicherheit B 1300
Die regelmäßige Kontrolle eines Gebäudes auf Schäden und Gefahrenquellen muss jeder Gebäudeeigentümer oder Gebäudeverantwortliche veranlassen. Die Ö-Norm B 1300 (Objektsicherheitsüberprüfungen für Wohngebäude) regelt diese Prüfvorgänge, Prüfintervalle und bietet die nötigen Checklisten.
Regelmäßige Sichtungen durch befugte Personen sind daher entscheidend. Mit unserer langjährigen Erfahrung in den Bereichen Hochbau und Objektsicherheitsüberprüfung können wir die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen rasch und günstig durchführen.